Die KfW Bank führte im April 2012 den neuen KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ ein und richtete zugleich das Programm „Altersgerechter Umbau“ neu aus.
Wer in barriere-reduzierende Maßnahmen in selbst genutztem oder vermietetem Wohnraum investiert, der kann 100 Prozent der förderfähigen Kosten, inklusive Nebenkosten (wie Planungs- und Beratungsleistungen), mit einem Darlehen aus dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ finanzieren.
Beantragt werden können maximal 50.000,00 Euro pro Wohneinheit, und zwar zu Effektivzinsen ab 2,62 Prozent (Stand März 2024). Desweiteren kann ein Investitionszuschuss (keine Rückzahlung) gewährt werden von bis max. 6.250 Euro pro Wohneinheit.
Investitionszuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden aus Mitteln des Bundes.
Wichtig: Seit Februar 2024 ist der Fördertopf bei KFW wieder aufgefüllt. Es können wieder Anträge auf Förderung oder Zuschüsse zur Barrierereduzierung (Programm 455-B) gestellt werden.
Bei der WI Bank (Hessen) können wie bisher Anträge gestellt werden, siehe weiter unten.
Auch bei der Bayern Labo können Anträge gestellt werden. Link siehe unten.
Bereits durch die KfW erteilten Zusagen behalten 36 Monate lang ihre Gültigkeit. Die dafür erforderlichen Bundesmittel sind für die Auszahlung Ihres Zuschusses reserviert. Sie können Ihr Vorhaben durchführen und nach erfolgreicher Durchführung innerhalb von 36 Monaten ab dem Zusagedatum die Auszahlung im KfW-Zuschussportal beantragen. (Quelle: KFW)
Die KfW, die WI Bank, die Labo Bank und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördern mit Investitionszuschüssen bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden.
Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung. Der Zuschuss kommt behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute.
Der Zuschusssatz beträgt für Einzelmaßnahmen 10 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag und für den Standard Altersgerechtes Haus 12,5 % pro Antrag. Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 2.000 Euro investieren.